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Anforderungen: Die Gütebestimmungen, deren Einhaltung die Grundlage der Auszeichnung mit dem RAL-Gütezeichen ist, verpflichten die Hersteller, bei der
Tapetenproduktion den folgenden Anforderungen zu genügen: Tapeten mit dem RAL-Gütezeichen entsprechen den in den europäischen Normen EN 233, EN 234, EN 259 und EN 266 festgelegten
Vorschriften. Darüber hinaus erfüllen Tapeten mit dem RAL-Gütezeichen die nachstehenden Bedingungen:
- Kein nachweisbares Vinylchlorid-Monomer.
- Formaldehyd – ein ubiquitär vorkommender Stoff – liegt ein Vielfaches unter den gesetzlichen Bestimmungen.
- Keine toxischen schwermetallhaltigen Pigmente in den Druckfarben.
- Kein Blei und Cadmium als Stabilisatoren bei Profil-Tapeten.
- Keine Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKWs)
- Keine chlorierten und aromatenhaltigen Lösemittel.
- Keine leicht-flüchtigen Weichmacher.
- Strengste Grenzwerte für toxische Schwermetalle (Gesamtgehalte).
- Strengste Grenzwerte für flüchtige organische Verbindungen (VOC).
Diese Anforderungen werden laufend durch neutrale Stellen mit modernsten Analysemethoden überprüft. Die Anerkennung der "Gütegemeinschaft Tapete e.V." durch den RAL
erfolgte 1991. Die zur Zeit gültigen Gütebestimmungen stammen aus dem Jahr 2000. Tapeten mit dem RAL-Gütezeichen geben Handel, Handwerk und Endverbraucher die Gewähr, sich bei der
Auswahl von Tapeten ganz auf die kreative Vielfalt des Angebotes konzentrieren zu können. |